Was ist der Freiwilligendienst?
Mit dem Freiwilligendienst arbeiten und leben junge Menschen für eine befristete Dauer in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland. Ob in einem Umweltprojekt im Nationalpark, einem Jugendzentrum in einem sozial schwachen Viertel oder einem Projekt mit jungen Geflüchteten, die Bandbreite ist groß.
Der Freiwilligendienst kann jungen Menschen wertvolle Kompetenzen vermitteln und ihnen persönliche wie berufliche Orientierung geben.
Der Freiwilligendienst ist offen für alle jungen Menschen. Der Beteiligung junger Menschen mit geringeren Chancen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Freiwilligen müssen zum Start der Aktivität 18 Jahre und dürfen nicht älter als 30 Jahre alt sein.
Alle beteiligten Organisationen müssen über ein gültiges Qualitätssiegel verfügen.
Ein Freiwilligendienst ist in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und zwölf Monaten möglich.
Im Europäischen Solidaritätskorps Portal registrieren sich sowohl Organisationen wie auch die jungen Menschen und können sich direkt ansprechen und auswählen.
Aufgaben der Organisationen
Im Europäischen Solidaritätskorps wird zwischen unterstützenden/entsendenden und aufnehmenden Organisationen unterschieden. Die Rolle der projektleitenden Organisation kann sowohl von einer unterstützenden als auch von der aufnehmenden Organisationen wahrgenommen werden, je nach Umfang, für den das Qualitätssiegel verliehen worden ist.
Je nach Funktion kommen den Organisationen unterschiedliche Aufgaben zu.
Den unterstützenden / entsendenden Organisationen kommen u.a. folgende Aufgaben zu:
- Auswahl und Matching der Freiwilligen über PASS,
- Vorbereitung der Freiwilligen,
- Anmeldung zum Online Sprachtraining,
- Aushändigung des Info-Kit.
Während des Freiwilligendienstes bleiben sie mit den Freiwilligen und Partnerorganisationen regelmäßig in Kontakt und unterstützen insbesondere in Krisensituationen.
Nach der Rückkehr helfen sie den Freiwilligen bei der Wiedereingliederung sowie der Vernetzung und beraten sie zur persönlichen ggf. auch beruflichen Weiterentwicklung.
Den aufnehmenden Organisationen kommen während des Dienstes u.a. folgende Aufgaben zu:
- Begleitung und Betreuung der Freiwilligen,
- Entwicklung von Lernzielen,
- Bereitstellung eines Mentors,
- Anmeldung zu den verpflichtenden Begleitseminaren,
- Auszahlung des Taschengeldes,
- Bereitstellung von Unterkunft und Verpflegung sowie eines Tickets für den Nahverkehr,
- Unterstützung bei der Integration in die lokale Gemeinschaft
- Unterstützung beim Spracherwerb
Sowohl die unterstützende/entsendende Organisation als auch die aufnehmende Organisation kann als projektleitende Organisation fungieren, sofern sie das Qualitätssiegel für projektleitende Organisationen verliehen bekommen hat.
Der projektleitenden Organisation kommen zu den o.g. folgende weitere Aufgaben zu:
- Koordinierung des Projekts in Kooperation mit allen beteiligten Akteuren,
- Einhaltung der Qualitätsstandards im ESK seitens aller beteiligten Organisationen,
- Klärung Versicherungsschutz,
- Antragstellung und Verteilung der Mittel,
- Monitoring, Berichterstattung und Auswertung.
Eine detaillierte Auflistung finden Sie im Programmhandbuch (3,61 MB, pdf).
Fördersätze
Die Fördersätze variieren je nach beteiligtem Land und Projekt. Alle Details finden Sie im Programmleitfaden.
Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Fördersätze am Beispiel einer jungen Freiwilligen mit Sehbehinderung aus Warschau, die ihren Freiwilligendienst in einem Jugendzentrum in Berlin absolviert.
Förderfähige Kosten | Betrag | Erläuterung |
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Reisekosten |
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Taschengeld | 7,- Euro / Tag 210,- Euro / Monat | Betrag für Deutschland |
Organisatorische Unterstützung | ||
Kosten für Projektmanagement | 238,- Euro | Kosten für Planung, Koordinierung, Verwaltung |
Aktivitätskosten | 33,- Euro / Tag | Kosten für Implementierung, wie z.B. Vorbereitung, Begleitung, Unterkunft, Verpflegung, Sprachkurs, Nahverkehrsticket |
Kosten für einen vorbereitenden Planungsbesuch(Wegen der Beteiligung einer Jugendlichen mit geringeren Chancen sind besondere Absprachen notwendig ) | ||
Pauschale | 609,- Euro | Pauschale pro Teilnehmenden (inkl. Begleitpersonen) für alle mit dem Planungsbesuch verbundenen Kosten, max. zwei TN pro beteiligte Organisation (sofern eine Person eine Freiwillige/ein Freiwilliger mit geringeren Chancen ist) |
Weitere förderfähige Kosten | ||
Inklusionsförderung für die Einbeziehung Jugendlicher mit geringeren Chancen | 12,- Euro / Tag 360,- Euro / Monat | Kosten für intensiveres Mentoring, z.B. besondere Vorbereitung, zusätzliche Betreuung und Begleitung und Unterstützung |
Zusätzliche Mittel für außergewöhnliche Kosten im Rahmen der Beteiligung von jungen Menschen mit geringeren Chancen oder mit Behinderungen sowie notwendige Ausgaben für Impfungen, Visa oder medizinische Bescheinigungen können zusätzlich beantragt werden.
FAQ
Was muss ich beachten, wenn sich ein junger Mensch bewirbt, der zuvor bereits an einem ESK-Freiwilligenprojekt teilgenommen hat?
Bei Projekten aus dem Call Year 2023:
- Ein individueller Langzeitfreiwilligendienst (ab 60 Tage) darf nur einmalig absolviert werden.
- Junge Menschen mit geringeren Chancen dürfen nach einem Kurzzeitfreiwilligendienst (bis 59 Tage) noch einen Langzeitfreiwilligendienst von bis zu zwölfmonatiger Dauer absolvieren (Gesamtdauer insgesamt: maximal 14 Monate). Umgekehrt ist eine Teilnahme an einem Kurzzeitfreiwilligendienst nach einem Langzeitfreiwilligendienst grundsätzlich ausgeschlossen.
- Für die Teilnahme an Freiwilligenteams gibt es keine Begrenzung.
Bei Projekten ab dem Call Year 2024:
- Jeder junge Mensch darf insgesamt maximal zwölf Monate an ESK-Freiwilligenprojekten teilnehmen (individueller Freiwilligendienst und Freiwilligenteams). Bisherige Programmteilnahmen (auch EFD unter Erasmus+ JUGEND IN AKTION) werden mitgerechnet.
- Ein individueller Langzeitfreiwilligendienst (ab 60 Tagen) darf in der Regel nur einmalig absolviert werden (Ausnahmen bei jungen Menschen mit geringeren Chancen)
- Eine Teilnahme an mehreren Kurzzeitfreiwilligendiensten ist möglich.
- Eine Teilnahme an einem Kurzzeitfreiwilligendienst nach einem Langzeitfreiwilligendienst von weniger als zwölfmonatiger Dauer ist möglich.
- Eine Teilnahme an einem Freiwilligenteam nach einem zwölfmonatigen individuellen Freiwilligendienst ist nicht möglich.
Die gleichzeitige Teilnahme an einem individuellen Freiwilligendienst und einem Freiwilligenteam ist ausgeschlossen