Förderfähige Länder
In der Tabelle finden Sie eine Übersicht der Länder, die sich am EU-Programm beteiligen. Die EU-Mitgliedstaaten sowie die mit dem Programm assoziierten Drittländer setzen das Europäische Solidaritätskorps mit Nationalen Agenturen in ihren jeweiligen Ländern um. Einige nicht-assoziierte Drittländer können sich an bestimmten Formaten beteiligen.
- Freiwilligentätigkeiten können in den EU-Mitgliedstaaten, den assoziierten Drittländern und den nicht-assoziierte Drittländern durchgeführt werden.
- Solidaritätsprojekte können nur in den EU-Mitgliedstaaten und den assoziierten Drittländern durchgeführt werden.
EU-Mitgliedsländer | Assoziierte Drittländer | Nicht-assoziierte Drittländer |
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Bei der Teilnahme eines Landes außerhalb der Europäischen Union müssen die Visabestimmungen vor der Durchführung eines Projekts überprüft und berücksichtigt werden. Die Einhaltung der Visaanforderungen obliegt allen teilnehmenden Partnerorganisationen.
Weitergehende Informationen zu den Visaanforderungen finden Sie auf dem "EU Immigration Portal“.
Projekte in Krisenregionen, in denen eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts existiert, können nicht gefördert werden. So sind u.a. keine Entsendungen nach Russland oder Belarus möglich. Eine vollständige Liste aller von Sanktionen betroffenen Personen und Organisationen ist mit dem EU-Login auf den Seiten der Europäischen Kommission zugänglich.
Das Vereinigte Königreich ist kein EU-Mitgliedstaat mehr. Es hat auch nicht beantragt, als Drittland am neuen Programm für das Europäische Solidaritätskorps von 2021-2027 teilzunehmen. Eine Beteiligung von britischen Partnern ist im Europäischen Solidaritätskorps derzeit leider nicht möglich.