Inklusion und Vielfalt

Das Europäische Solidaritätskorps ist offen für alle jungen Menschen.

Inklusion und Vielfalt im Europäischen Solidaritätskorps

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Weil alle Menschen unterschiedlich sind, müssen alle Lebensbereiche so ausgestaltet sein, dass jeder Mensch dabei sein kann.

Als inklusives Programm will das Europäische Solidaritätskorps alle jungen Menschen erreichen. Einen besonderen Schwerpunkt legt das Programm dabei auf die Teilhabe von jungen Menschen, die aufgrund unterschiedlicher Faktoren geringere Chancen auf einen Zugang zu Bildungsangeboten haben als Gleichaltrige.

Derartige Faktoren können z.B. im Zusammenhang mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten, wirtschaftlichen, sozialen und geografischen Voraussetzungen oder einem Flüchtlingsstatus bestehen. Diesen jungen Menschen sollen durch geeignete Instrumente Möglichkeiten grenzüberschreitender Mobilität eröffnet werden.

Gleichzeitig soll der wertschätzende Umgang mit Vielfalt gefördert werden.

Chancengleichheit und wertschätzender Umgang mit Vielfalt

Chancengleichheit steht als zu förderndes Prinzip über allen Lernformaten. Hürden, die die Teilhabe junger Menschen mit geringeren Chancen erschweren, sollen abgebaut werden. Aus der Beschreibung möglicher Hürden ergeben sich Zielgruppen, denen im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe besonderes Augenmerk zukommt. Diese Definition von Zugangshürden und mitunter Zielgruppen soll jedoch keine Stigmatisierungen befördern, sondern vielmehr dazu anregen, die individuellen Lebenssituationen und Bedürfnisse junger Menschen zu reflektieren und Barrieren aktiv abzubauen.

Diversitätsbewusste Bildung

Gleichzeitig wird der wertschätzende Umgang mit Vielfalt gefördert. Grundsätzlich sollte es in allen Projekten darum gehen, die Vielfalt der jungen Menschen in den Blick zu nehmen. Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Beeinträchtigungen und Behinderungen, Machtstrukturen und strukturelle Benachteiligungen: Solche Unterschiede wahrzunehmen, zu benennen und offen mit ihnen umzugehen, ohne sie zu sehr zu betonen, das zeichnet diversitätsbewusste Bildung junger Menschen aus.

Untrennbar damit verbunden ist auch die Thematisierung von und der entschiedene Einsatz gegen jegliche Form von Diskriminierung. In diversen und diversitätssensiblen Projekten werden Unterschiede anerkannt, Gemeinsamkeit gestärkt und Vielfalt gelebt. So werden Gleichberechtigung, Solidarität und Vielfalt in Projekten des Europäischen Solidaritätskorps überall in Europa praktisch gelebt.

Umfassende Inklusions- und Diversitätsstrategie

Die Teilhabe junger Menschen, die im Vergleich zu Gleichaltrigen geringere Chancen auf einen Zugang zu europäischen Bildungsangeboten haben, gehört zu den Prioritäten im Europäischen Solidaritätskorps. Dieses Anliegen wird durch eine neue, alle Bildungsbereiche umfassende Inklusions- und Diversitätsstrategie untermauert. Die Strategie wurde in Konsultation mit Nationalen Agenturen aller Sektoren und externen Expert*innen aus relevanten Arbeitsfeldern erarbeitet.

Durch die Strategie wird die Schaffung gerechter Zugangschancen zu allen Programmformaten unterstützt. Alle Beteiligten werden dazu angehalten, Hürden abzubauen und Maßnahmen für eine erhöhte Inklusivität zu ergreifen.

Download: Umsetzungsleitlinien zur Strategie für Inklusion und Vielfalt – Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps

Nationale Strategie für Inklusion und Vielfalt in der Programmumsetzung von Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und des Europäischen Solidaritätskorps durch JUGEND für Europa

Als Nationale Agentur für Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und das Europäische Solidaritätskorps ist JUGEND für Europa mit dafür verantwortlich, dass die Programmumsetzung diesem inklusiven Anspruch gerecht wird. In der neuen nationalen Strategie für Inklusion und Vielfalt konkretisiert die Nationale Agentur, wie sie den eigenen Auftrag im Hinblick auf die Programmpriorität versteht und welche Maßnahmen, Aktivitäten und Services sie in diesem Zusammenhang vorsieht.

Download: Strategie für Inklusion & Vielfalt in der Programmumsetzung von Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und des Europäischen Solidaritätskorps durch JUGEND für Europa

Download: Anhang zur Strategie mit konkreten Empfehlungen und Anliegen

Nutzung der Aktionsformate

Mit seinen unterschiedlichen Formaten und gezielten Förderfeatures bietet das Europäische Solidaritätskorps Organisationen, aber auch jungen Menschen selbst, sehr gute Möglichkeiten, europäische Jugendarbeit inklusiv und diversitätssensibel zu gestalten.

Freiwilligentätigkeiten

Durch die Möglichkeit der individuellen Ausgestaltung bietet ein Freiwilligendienst sehr gute Voraussetzungen, um unterschiedliche Bedürfnisse junger Menschen zu berücksichtigen und dadurch vielfältige Teilhabechancen zu eröffnen.

Kürzere individuelle Freiwilligendienste (zwei Wochen bis zwei Monate) bieten einen niedrigschwelligen Einstieg für junge Menschen, denen das nötige Selbstvertrauen oder die Zeitfenster für einen längeren, individuellen Auslandsaufenthalt fehlen. Falls diese Erfahrung sie zu mehr ermutigt, besteht die Möglichkeit, im Anschluss einen zweiten individuellen Freiwilligendienst mit einer Dauer von bis zu zwölf Monaten zu absolvieren.

Gleiches gilt für die Freiwilligenteams. Als Gruppenformat bieten sie einen geschützten Rahmen für erste Freiwilligentätigkeiten und sind damit gut geeignet, Teilnahmehürden und Hemmnisse abzubauen. So können die Aktivitäten für einen Teil der Jugendlichen zunächst im eigenen Land stattfinden und junge Menschen können gemeinsam mit einer bereits bekannten Jugendgruppe daran teilnehmen.
Die Formate lassen sich auch hervorragend kombinieren, um jungen Menschen mit einem leichten Einstieg das nötige Selbstvertrauen für längere oder eigene Projekte zu vermitteln.

Finanzierungsmöglichkeiten

Durch die Förderung intensiveren Mentorings kann in allen Freiwilligenprojekten eine besonders enge Begleitung gewährleistet werden, die über die übliche Unterstützung durch Mentor*innen oder Tutor*innen hinausgeht. Intensiveres Mentoring beinhaltet zum Beispiel eine engere Begleitung der Teilnehmenden, häufigere Treffen und eine stärkere Unterstützung bei der Durchführung von Aufgaben. Hierfür können eine Inklusionspauschale genutzt oder – im Fall besonders hoher Beträge – reale Kosten abgerechnet werden.

Bitte beachten Sie, dass Lohnkosten von fest angestellten Personal Ihrer Einrichtung nicht als reale Kosten abgerechnet werden können, sondern nur über die Inklusionspauschale förderfähig sind.

Um individuellen Bedarfen junger Menschen mit geringeren Chancen begegnen zu können – z.B. durch den Abbau physischer Barrieren in der Einsatzstelle oder eine zusätzliche Begleitperson bei Reisen – können real entstehende Kosten zu hundert Prozent erstattet werden, die als außergewöhnliche Kosten beantragt werden.

Für Projekte mit einer starken inklusiven Dimension und unter Einbeziehung junger Menschen mit geringeren Chancen können vorbereitende Planungsbesuche durchgeführt werden, in die letztere einbezogen werden können. Zur Finanzierung kann eine Pauschale beantragt werden.

Solidaritätsprojekte

Solidaritätsprojekte bieten allen jungen Menschen, unabhängig von ihrem individuellen Hintergrund, hervorragende Möglichkeiten, sich zu engagieren. Sie finden in der eigenen Nachbarschaft statt und können von den Jugendlichen nach ihren eigenen Bedürfnissen ausgestaltet werden. Die Bandbreite ist groß: ob Initiativen für ein diskriminierungsfreies Viertel, ein interkulturelles Sportevent junger Menschen mit und ohne Behinderung oder ein Musik-Festival von und mit jungen Geflüchteten.
Coaches können die jungen Leute dabei unterstützen, ihre eigenen Projekte umzusetzen. Hiervon können insbesondere junge Menschen profitieren, die motiviert sind sich zu engagieren, jedoch bei der Projektumsetzung Unterstützung benötigen.

Finanzierungsmöglichkeiten

Für ein Maximum von zwölf Coaching-Stunden können Pauschalen beantragt werden.

Falls es bestimmte individuelle Bedarfe bei Gruppenmitgliedern gibt (wie z.B. den Bedarf von Dolmetscher*innen, den Bedarf von Begleitpersonen oder den Abbau von physischen Barrieren), können solche real entstehenden Kosten zu hundert Prozent erstattet werden. Hierfür müssen diese Bedarfe jedoch vorab als außergewöhnliche Kosten beantragt und anerkannt werden..

FAQ

Was ist mit „junge Menschen mit geringeren Chancen“ gemeint?

Die Beteiligung junger Menschen mit geringeren Chancen stellt eine Förderpriorität im ESK dar. Darunter werden im Rahmen der EU-Jugendprogramme Jugendliche verstanden, die im Vergleich zu Gleichaltrigen im Hinblick auf eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, grenzüberschreitender Mobilität und gesellschaftlicher Teilhabe aus im Nachteil sind. Die Gründe für die Benachteiligung können z.B. Behinderungen, Lernschwierigkeiten, wirtschaftliche Schwierigkeiten oder ein Fluchthintergrund sein.

Ich habe hohe Inklusionskosten. Was kann ich tun?

Für verstärktes Mentoring von jungen Menschen mit geringeren Chancen, also z.B. einen erhöhten Betreuungsaufwand, verstärkte sprachliche Unterstützung etc., kann die Inklusionspauschale in Anspruch genommen werden (s. Wie kann ich die Inklusionspauschale beantragen?).

Wenn die Inklusionspauschale nicht ausreicht, um die Kosten für verstärktes Mentoring zu decken, können Sie auf die Pauschale verzichten und stattdessen den von Ihnen kalkulierten Betrag als außergewöhnliche Inklusionskosten für verstärktes Mentoring (“exceptional costs to support the participation of young people with fewer opportunities”) angeben. Voraussetzung ist, dass die reguläre Pauschale weniger als 80% der erwarteten Kosten deckt.

Für weitere inklusionsbezogene Kosten wie Anpassungen und Investitionen im materiellen Bereich können zusätzlich außergewöhnliche Kosten abgerechnet werden – hiervon bleibt die Pauschale für verstärktes Mentoring unberührt.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Förderung nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden. Diese müssen im Fall von außergewöhnlichen Kosten bei der Abrechnung durch Belege nachgewiesen werden. Wenn Sie außergewöhnliche Inklusionskosten beantragen möchten, erläutern Sie im Antragsformular bitte, für welchen Zweck die Gelder geplant sind und wie Sie deren Höhe kalkulieren (zum Beispiel durch Angabe der Stundenzahl, des Stundensatzes und des Landes, in dem die Aktivität stattfindet). Für die Abrechnung der Inklusionspauschale erläutern Sie bitte im Schlussverwendungsnachweis, wie das verstärkte Mentoring ausgestaltet wurde.

Wie kann ich die Inklusionspauschale beantragen?

Bei der Inklusionspauschale handelt es sich um eine Tagespauschale, die Sie nicht separat beantragen müssen. Sie wird automatisch in die beantragte Förderung mit einberechnet und richtet sich nach der von Ihnen eingetragenen Aktivitätsdauer.

Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Förderung die Pauschale nur dann abgerechnet werden kann, wenn es tatsächlich einen entsprechenden Bedarf gab.

Bei Projekten aus dem Jahr 2021 wird die Inklusionspauschale mit einem Durchschnittswert für 50% der Teilnehmenden kalkuliert. Wenn mehr als 50 Prozent Ihrer Freiwilligen junge Menschen mit geringeren Chancen sind, können Sie die Inklusionspauschale für weitere Freiwillige nachbeantragen.

Bei Projekten ab dem Jahr 2022 wird die Inklusionspauschale gemäß der im Antrag angegebenen Zahl an Freiwilligen mit geringeren Chancen kalkuliert. Eine Nachbeantragung weiterer Inklusionspauschalen ist leider nicht möglich.

Falls Sie feststellen, dass die reguläre Inklusionspauschale aufgrund des erhöhten Betreuungsbedarfs (verstärktes Mentoring) nicht ausreicht, können Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. während des Projektes Unterstützung für außergewöhnliche Kosten für verstärktes Mentoring anstelle der Pauschale beantragen (s. auch „Ich habe hohe Kosten …).

Kann ich zusätzliche Inklusionspauschalen (Inclusion Support) nachbeantragen, wenn mehr als 50% meiner Freiwilligen auf Inklusionsunterstützung angewiesen sind?

Bei Projekten aus dem Jahr 2021 ist in der Fördersumme die für Deutschland geltende Inklusionspauschale für die Hälfte der Teilnehmenden automatisch enthalten. Wenn mehr als 50% Ihrer Freiwilligen auf Inklusionsunterstützung angewiesen sind, und der Fehlbetrag nicht durch Umschichtung anderer Kostenpositionen gedeckt werden kann, können die fehlenden Inklusionspauschalen per E-Mail nachbeantragt werden. Bitte reichen Sie dafür eine Begründung und eine Kostenkalkulation ein.

Bei Projekten ab dem Jahr 2022 wird die Inklusionspauschale gemäß der im Antrag angegebenen Zahl an Freiwilligen mit geringeren Chancen kalkuliert. Eine Nachbeantragung weiterer Inklusionspauschalen ist leider nicht möglich. Wenn Sie während der Projektdurchführung mehr junge Menschen mit geringeren Chancen einbeziehen als ursprünglich beantragt, müssen die Mehrkosten aus dem vorhandenen Budget durch Verschiebungen gedeckt werden.

Ich plane ein inklusives Projekt und möchte die Lohnkosten meines fest angestellten Personals abrechnen. Ist das möglich?

Bei einem Inklusionsprojekt können Sie die Lohnkosten des fest angestellten Personals Ihrer Einrichtung über die Inklusionspauschale abrechnen. Auch wenn Sie anstelle der Inklusionspauschale außergewöhnliche Inklusionskosten nutzen, ist seit 2023 eine Abrechnung von Lohnkosten möglich.