Ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz
Das Europäische Solidaritätskorps soll einen Beitrag zum Europäischen "Green Deal" leisten und den Herausforderungen des Klimawandels entgegenwirken. Das ESK unterstützt Projekte aus diesen Bereichen und regt zur Umsetzung "grüner Praktiken" an.
Dadurch stärkt das Programm insbesondere das Umweltbewusstsein von jungen Menschen und Organisationen sowie den Wandel hin zu einem nachhaltigen Lebensstil. Es bietet eine zusätzliche Förderung für die Nutzung von klimaschonenden Reisemöglichkeiten.
Was bedeutet dies für die Planung und Umsetzung von Projekten?
Bei der Konzeption und Umsetzung der Aktivitäten soll ein umwelt- bzw. klimafreundlicher Ansatz verfolgt werden. Dieser kann sich z.B. darin widerspiegeln, dass Umweltfragen diskutiert und gemeinsam darüber nachgedacht wird, was Organisationen und Teilnehmende auf ihrer jeweiligen Ebene beitragen und verändern können – sowohl im Hinblick auf eine "grünere" Gestaltung von Aktivitäten als auch im Kontext der alltäglichen Arbeit vor Ort.
Das Programm zielt darauf ab, die Sensibilisierung für Umwelt- und Klimaschutzfragen zu unterstützen. Es fördert den Einsatz innovativer Praktiken, um beteiligte Organisationen und junge Menschen gleichermaßen zu Vorreitern eines "grünen" Wandels und damit zu Vorbildern im Bereich nachhaltige Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz zu machen.
Priorität wird Projekten eingeräumt, die Verhaltensänderungen auf Ebene der individuellen Präferenzen, Konsumgewohnheiten und Lebensstile anstoßen, sowie Aktivitäten, die einen Beitrag zu anderen bestehenden EU-Initiativen im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit leisten.
Das Programm unterstützt zudem Initiativen, die darauf abzielen, die negativen Auswirkungen von extremen Wetterereignissen und Naturkatastrophen zu verhindern, zu begrenzen oder zu beheben. Aktivitäten, die betroffene Gemeinschaften nach extremen Wetterereignissen oder Naturkatastrophen unterstützen, werden vom ESK gefördert.
Um Sie bei der Planung und Projektumsetzung zu unterstützen, hat JUGEND für Europa einen Leitfaden für eine umwelt- und klimaschonende Projektumsetzung (7,02 MB, pdf) erstellt.
Nachhaltigkeit im Kontext des Europäischen Solidaritätskorps
Der Nachhaltigkeitsbegriff im Europäischen Solidaritätskorps umfasst somit folgende Elemente:
- Umweltfreundlicher Ansatz bei der Projektkonzeption und -umsetzung bzw. Etablierung „grüner Praktiken“, d.h. „grüne“ Alternativen in Bereichen wie Transportmittel, Verpflegung, Unterbringung, Materialien etc. finden und nutzen
- Inhaltliche Auseinandersetzung mit Umweltthemen und Fragen rund um den Klimawandel;
- Förderung des Umweltbewusstseins von Teilnehmenden und Organisationen
- Übertragung von Erkenntnissen und Praktiken auf den eigenen Kontext bzw. das direkte Umfeld und Erkennen von Handlungsmöglichkeiten
- Anstoßen eines nachhaltigen, ökologischen Lebenswandels und Entwicklung einer Vorbildfunktion für andere in Bezug auf einen nachhaltigen Lebensstil
Umweltfreundliches Reisen
“Umweltfreundliches Reisen ist definiert als Reisen, bei dem emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z.B. Bus, Zug oder Carsharing.”
Für umweltfreundliches Reisen im Rahmen der Programme können erhöhte Reisekostenpauschalen beantragt werden. Wenn z.B. eine Person aus Berlin an einer Aktivität in Rom teilnimmt, sind folgende Schritte durchzuführen
- Berechnung der Entfernung zwischen Berlin und Rom (= 1183 km)
- Auswahl der entsprechenden Entfernungsspanne (= zwischen 500 und 1999 km)
- Entscheidung zwischen Pauschale für umweltfreundliches Reisen oder herkömmliches Reisen
Wenn umweltfreundliches Reisen ausgewählt wird, erhält die antragstellende Organisation oder informelle Gruppe in diesem Fall 417,- statt 309,- Euro (siehe Tabelle für alle Entfernungsspannen), d.h. rund 25% mehr als bei der Pauschale für herkömmliches Reisen.
Budgetkategorie | Förderfähige Kosten und anwendbare Regeln | Entfernung | Herkömmliches Reisen | Umweltfreundliches Reisen |
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Reisekosten | Zuschuss zu den Kosten, die den Teilnehmenden (einschließlich der Begleitpersonen und der Betreuer*innen) für die Reise von ihrem Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück entstehen. Der Betrag wird entsprechend der Entfernung und der Anzahl der Personen definiert. Der Antragsteller muss die Entfernung zwischen dem Herkunftsort und dem Ort der Aktivität mithilfe des Entfernungsrechners der Europäischen Kommission angeben. | 0 - 99 km | 28,- Euro | 56,- Euro |
100 - 499 km | 211,- Euro | 285,- Euro | ||
500 - 1999 km | 309,- Euro | 417,- Euro | ||
2000 - 2999 km | 395,- Euro | 535,- Euro | ||
3000 - 3999 km | 580,- Euro | 785,- Euro | ||
4000 - 7999 km | 1188,- Euro | 1188,- Euro | ||
8000 km oder mehr | 1735,- Euro | 1735,- Euro |
Wenn die Anreise vom Herkunftsort zum Ort der Aktivität länger als einen Tag dauert, können bei umweltfreundlichem Reisen bis zu vier zusätzliche Reisetage (d.h. insgesamt max. sechs Reisetage) beantragt werden.
Die Reisetage werden über den Posten “individuelle Unterstützung” (Erasmus+) bzw. “Organisatorische Unterstützung” (ESK) (teilnehmergebundene Pauschale, Höhe abhängig vom Durchführungsland der Aktivität) finanziert. Damit können z.B. Unterkunft und Verpflegung während der Reise bezahlt werden.